Medizinische Trainingstherapie

Funktionstraining

Unter dem Begriff Medizinische Trainingstherapie versteht man ein gezieltes körperliches Training unter physiotherapeutischer Aufsicht zum Zwecke der Rehabilitation nach Verletzungen oder zur Behandlung von Erkrankungen. Sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V. Krankengymnastik am Gerät.

Vorteile der medizinischen Trainingstherapie

Ausdauer und Kraft

Je nach Vorerkrankung stärken wir die Ausdauer und Kraft des Körpers.

Funktionstraining

Zur Vermeidung von Funktionsverlusten trainieren Sie unsere Spezialisten.

Moderne Ausstattung

Im FMT Querfurt trainieren Sie jeder Zeit an modernsten Geräten.

  • viele Patienten sind während der Medizinischen Trainingstherapie sehr motiviert, da sich die allgemeinen koordinativen Fähigkeiten sowie Kraft und Ausdauer zunehmend und schnell sichtbar verbessern
  • abgestimmte Trainingsprogramme mit Therapiegeräten erstellt, die man zum Teil auch in Fitnessstudios findet
  • gezielte körperliche Fitness oft mindestens ebenso effektiv ist wie ein Arzneistoff, ohne dass es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommt
  • allgemeinen koordinativen Fähigkeiten sowie Kraft und Ausdauer zunehmend und schnell sichtbar verbessern
  • Die Krankenkasse übernimmt seit 2001 die Kosten für einen Pysiotherapeuten mit der Zusatzqualifikation MTT/MAT

Meistgestelle Fragen

Die Krankenkasse übernimmt seit 2001 die Kosten für einen Physiotherapeuten mit der Zusatzqualifikation MTT/MAT (Medizinische Trainingstherapie / Medizinisches Aufbautraining). Die normale Zuzahlung pro Rezept ist für gesetzlich Versicherte Pflicht. Ausnahmen gibt es bei der Zuzahlung nur für Zuzahlungsbefreite.

Vom Arzt kann sowohl MTT verordnet werden, als auch KGG (Krankengymnastik am Gerät). Beides ist im Grunde das Selbe.​

Hierbei werden Methoden zur Verbesserung der Kraft, der Ausdauer und der Koordination angewendet, wobei die Bewegung das Therapiemittel ist. Eine MTT Verordnung wird in der Regel in Anschluss an eine Kurmaßnahme von dem Arzt der Rehabilitationseinrichtung verordnet.

Bis auf die übliche Zuzahlung übernimmt die Krankenkasse die restlichen Kosten. Es ist auch möglich, dass die Krankenkasse nach §20 SGB V einen Großteil der Kosten übernimmt. Erst danach wird die MTT zur Eigenleistung​